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Anzeige/Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.1 - Industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung

Marburger Straße 91
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

E-Mail: rp-giessen(at)rpgi.hessen.de

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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941

E-Mail: poststelle(at)umwelt.hessen.de
Webseite: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Leistungsbeschreibung

Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.

An wen muss ich mich wenden?

Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.

Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übersetzung Handelsregisterauszug


Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung


Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes


Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde


Antrag Beförderungserlaubnis (Abfalltransporte)


Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet


Fachkundenachweis für die für die Leitung und Aufsicht verantwortlichen Personen


Nachweis KfZ-Haftpflichtversicherung


Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung wird, bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen, bundesweit, für alle Abfallarten und unbefristet erteilt. Es entstehen Gebühren in Höhe von 1.000,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Abfall; Sammlung / Transport
(Regierungspräsidium Darmstadt)

Abfall; Sammlung / Transport
(Regierungspräsidium Kassel)

Abfall; Sammlung / Transport
(Regierungspräsidium Gießen)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • qs_hmuelv
  • Transportgenehmigung Abfalltransport
  • Abfallrecht
  • Müll
  • Abfall
  • Entsorgung
  • Deponie
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