Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Um eine Erlaubnis dafür zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie drei aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.
Sie müssen bei einer Arbeitnehmerüberlassung unter anderem darauf achten, dass
Die Agentur für Arbeit prüft durch Betriebsprüfungen, ob Sie die Vorschriften einhalten.
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:
Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.
Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a).
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a).
Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis: EUR 1.300,00
Gebühr für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis: EUR 2.500,00
Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.
Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.
Hinweis: Die Tätigkeit darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
maximal drei Monate
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
Um diese App auf ihrem Apple-Gerät zu installieren, drücken Sie und wählen dann "Zum Home-Bildschirm".