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Buchmacher/in, Erlaubnis

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 – Glücksspiel – Hessisches Glücksspielgesetz, Rennwett- u. Lotteriegesetz

Wilhelminenstraße 1-3
PLZ: 64283

Tel.: +49 6151 12-5465
Fax: +49 611 32764-2127

E-Mail: Gluecksspielaufsicht(at)rpda.hessen.de
Webseite: zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - Glücksspiel

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

Wilhelminenstraße 1-3
PLZ: 64283

Tel.: +49 6151 12-8606
Fax: 0611 32764-2125

E-Mail: Gewerbe(at)rpda.hessen.de
E-Mail: Privatkrankenanstalten(at)rpda.hessen.de
E-Mail: Umsatzsteuer(at)rpda.hessen.de
E-Mail: Wohngeld.Fachaufsicht(at)rpda.hessen.de
E-Mail: Wohnungsfuersorge(at)rpda.hessen.de
E-Mail: Meisterpruefungsausschuesse(at)rpda.hessen.de
E-Mail: EAH(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.

Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.

Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.

Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Welche Gebühren fallen an?

  • Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
  • Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.

Rechtsgrundlage

§ 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen

Rechtsbehelf

Klageweg vor den Verwaltungsgerichten

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Buchmacherin
  • Pferdewetten
  • Buchmacher
  • Erlaubnis
  • Wetten
  • Wettbüro
  • Sportwette
  • Genehmigung