Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
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35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611
E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar(at)rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Zu dieser Dienstleistung existieren Online-Dienste!
Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigt ein Unternehmer eine Erlaubnis. Mit dieser erhält das Unternehmen das Recht mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen bzw. bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen.
Als Ergebnis wird eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ausgestellt.
Wenden Sie sich an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Es werden Gebühren in der Höhe von 102,26 Euro - 2.812,11 Euro erhoben.
Es sind keine Fristen festgelegt.
§ 7 Sprengstoffgesetz
Klage innerhalb 4 Wochen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren
(Einheitlicher Ansprechpartner Hessen)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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