Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle
Tel.: 06441 4072529
E-Mail:
kfz-zulassung(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Homepage des Lahn-Dill-Kreises
Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 11:30 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner:
Frau Melanie Breidenich
Lahn-Dill-Kreis - 15.6 Technisches Verkehrswesen
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 4072511
E-Mail:
verkehr-wetzlar(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de/strasse-verkehr/verkehr-allgemein/
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Frau Elke Linsbauer
Tel.: 06441 407-2510
Fax: 06441 407-2903
E-Mail:
elke.linsbauer(at)lahn-dill-kreis.de
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Colemanstraße 5
35394 Gießen, Universitätsstadt
Fax: 0641 303-2389
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
E-Mail:
rp-giessen(at)rpgi.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
Sie möchten ein Kraftomnibusunternehmen betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmä-ßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:
• Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
• Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
• Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
• Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
• Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
• Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
• Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
• Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
- Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen:
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
Fahreignungsregister
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Höhe der Gebühren richtet sich Gemäß PBefGKostV (Personenbeförderungskostenverordnung) nach:
• der Anzahl der Fahrzeuge und
• der Laufzeit der Genehmigung.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden .
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Genehmigungsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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