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Zoohandel (artgeschützte Tiere), Erlaubnis

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle(at)rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle(at)rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung sowie bei Exemplaren des Anhang A der EG-VO 338/97 eine Vermarktungsgenehmigung.

Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Meldung und EG-Bescheinigung:

An die Artenschutzbehörde (Obere Naturschutzbehörde), in deren Zuständigkeitsbereich sich das Unternehmen jeweils aufhält. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Regierungspräsidium.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars und berechnet sich nach der
  • Allgemeinen Verwaltungskostenordnung sowie der
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Einzelheiten beim zuständigen Veterinäramt sowie dem Artenschutzdezernat des zuständigen Regierungspräsidiums erfragen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
  • Bundesnaturschutzgesetz

§ 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • H
  • M
  • U
  • K
  • L
  • V
  • Fauna
  • Schutzbestimmungen
  • Bf
  • N
  • Artenschutz
  • Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung
  • Umweltschutz
  • Tierschutz
  • Zoohandel Artgeschützte Tiere
  • C
  • I
  • T
  • E
  • S