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Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsgrundlage

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Pfandvermittler
  • Pfandleiher
  • Pfänder
  • Kredit
  • Leihhaus
  • Pfandsachen
  • Pfandhaus
  • Pfandleihanstalt
  • Pfandsache
  • Pfandleihe
  • Pfandgläubiger
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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