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Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2401
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: ordnung-gewerbe(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Volkmar Peter

Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail: volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de

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Leistungsbeschreibung

Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Mitteilung ist ausreichend.

Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Wachdienst
  • Türsteher
  • Waffe
  • Wachpersonal
  • Personenschutz
  • Schusswaffen
  • Verteidigung
  • Sicherheitsdienst
  • Objektschutz
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