Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
bauen-wohnen(at)lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Björn Tropp
Fax: 06441 407-1065
Tel.: 06441 407-2223
Fachdienst - Hochbau und techn. Gebäudeunterhaltung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartner:
Herr Thomas Weiel
Fax: 02772 7089427
Tel.: 02772 708427
E-Mail:
t.weiel(at)herborn.de
Tel.: 02772 708264
Fax: 02772 7089264
Webseite:
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Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
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Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
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Montag:
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Donnerstag:
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Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartner:
Herr Daniel Philipp
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.
Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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