Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
Postfach 2913
65019 Mainz-Kastel
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle(at)hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP
Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Wenn eine Apotheke ein Krankenhaus, ein Heim oder einen Rettungsdienst mit Arzneimitteln versorgen will, hat sie mit dem Träger der Einrichtung einen Versorgungsvertrag zu schließen, der der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Falls für die Versorgung der Einrichtung Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags
Apotheken
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Verwaltungsgebühr, abhängig vom Umfang der Versorgung (Betten-/Bewohnerzahl der Einrichtung)
Heim: 225,00 Euro - 675,00 Euro
Krankenhaus(Akut): 300,00 Euro - 1.350,00 Euro
Krankenhaus (Reha): 260,00 Euro - 800,00 Euro
Rettungsdienst: 250,00 Euro
Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Versorgung vorgelegt werden.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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