Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
Postfach 2913
65019 Mainz-Kastel
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle(at)hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP
Zu dieser Dienstleistung existieren Online-Dienste!
Pharmazeutische Unternehmer dürfen gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater).
Die Sachkenntnis besitzen
Die zuständige Behörde kann gemäß § 75 Abs. 3 AMG eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
formloser Antrag, Nachweise über die abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung
Die Bescheinigung über die Sachkenntnis nach § 75 AMG ist kostenpflichtig (150,00 Euro).
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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