Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt
Tel.: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24
E-Mail:
dpak(at)patentanwalt.de
Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.
Hinweis: Neben der GmbH können auch Partnergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts etc. gegründet werden. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.
Den Antrag auf Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Patentanwaltskammer überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Urkunde über die Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft wirksam.
Patentanwaltskammer
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Zulassungsgebühr
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
Die Gesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen, wie Patentanwälte, folgende Tätigkeiten anbieten:
Tipp: Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten sowie Informationen zur Zulassung von Patentanwaltsgesellschaften.
Patentanwaltskammer
Geschäftsführerin RAin Elisabeth Reinhard
Tal 29
80331 München
Tel. +49 89 2422780
eMail: dpak@patentanwalt.de
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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