Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 32.4 Kinder- und Jugendförderung

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Fax: 06441 407-1050
Tel.: 06441 407-0

E-Mail: info(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: http://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr Jens Groh

Tel.: 06441 407-1530
Fax: 06441 407-1061
E-Mail: jugendbildungswerk(at)lahn-dill-kreis.de

Detailansicht »


Leistungsbeschreibung

Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.

Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
 

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Aufwendungen Betreuerfreiwilliges öffentliches Amt
  • Vereinsarbeit
  • Freiwilligenarbeit
  • Betreuer
  • Jugendarbeit
  • Ehrenamt
  • Juleica
  • Jugendleiter-
  • Card
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Jugendleiterkarte
  • Jugendleiterinnen-
  • Card
  • Ausweis
×

Um diese App auf ihrem Apple-Gerät zu installieren, drücken Sie und wählen dann "Zum Home-Bildschirm".