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Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen

Zuständigkeiten

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349

E-Mail: info(at)lwv-hessen.de

Öffnungszeiten:
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Ansprechpartner:

Herr Lambert

Fax: 0611 156-371
Tel.: 0611 156-212
E-Mail: thomas.lambert(at)lwv-hessen.de

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Leistungsbeschreibung

Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:

  • Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
  • Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
  • Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
  • Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
  • Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
  • Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
  • Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
     

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch  Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Eingliederung
  • I
  • F
  • D
  • Integrationsamt
  • Behinderung
  • Integrationsfachdienst
  • Integration
  • Berufstätigkeit