Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
E-Mail:
info(at)lwv-hessen.de
Wenn die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und aus Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt (Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten) zu bestreiten, kann „Ergänzende Hilfe“ geleistet werden. Möglich sind auch einmalige Beihilfen wie etwa für Umzugs- und Heizkosten.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Formanträge
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Keine
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe,
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
(Regierungspräsidium Gießen)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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