Fachbereich - Zentrale Dienste
Tel.: 02772 708-0
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sowie nach Vereinbarung
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
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Di.:
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Mi.:
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Do.:
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Fr.:
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Immer durchgehend geöffnet
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Lippelt
Tel.: 02772 708-210
Fax: 02772 708-9210
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Tel.: 02772 708-203
Fax: 02772 708-9203
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41 Soziales und Integration
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Fax: 06441 407-1050
Tel.: 06441 407-0
E-Mail:
info(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Frau Anne Peter-Lauff
Tel.: 06441 407-1403
Fax: 06441 407-1063
Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.
Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.
Ein Vorschlag zur staatlichen Anerkennung einer Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich ist formlos an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten.
Von dort wird der Vorschlag mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.
Der - formlose - Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung sowie Grund der Pflege, Angaben der Pflegenden und zu der Pflegebedürftigen beinhalten.
Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 06.11.2009.
Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.
Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
Pflegemedaille des Landes Hessen.
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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