Lahn-Dill-Kreis - 26.2 Wasser- und Bodenschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2250
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
umwelt(at)lahn-dill-kreis.de
Ansprechpartner:
Herr Falko Ulbricht
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle(at)rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:
Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.
Anschriften der Wasserbehörden in Hessen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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