Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Die deutsche Sprache ist wichtig, wenn Sie auf Dauer in Deutschland leben möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland und seine Gesellschaft wissen: Geschichte, Kultur und Rechtsordnung gehören dazu. Das alles lernen Sie im Integrationskurs.
Im Integrationskurs lernen Sie den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens und der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung mit Freunden und Nachbarn sowie Situationen im Alltag. Sie erfahren, wie man Briefe in deutscher Sprache schreibt, Formulare ausfüllt, telefoniert oder sich um eine Arbeitsstelle bewirbt. Sie lernen Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Ihrer neuen Heimat.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.
Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihre Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich beim einem Integrationskursträger anmelden.
Wenn Sie freiwillig am Integrationskurs teilnehmen, müssen Sie die Teilnahme am Integrationskurs zunächst beim BAMF beantragen und erhalten dann den Berechtigungsschein.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehöriger zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt.
Den Antrag auf Teilnahme am Integrationskurs können Sie schriftlich beim BAMF beantragen.
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen und sich selbständig im Alltag zurechtfinden wollen, können Sie unter bestimmten Voraus-setzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Ihren Antrag zur Teilnahme am Integrationskurs müssen Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen:
Schriftlich per Post
Wenn Sie sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und keine oder nicht ausreichende Kenntnisse der deut-schen Sprache haben (unter Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs:
es sei denn, Ihr Aufenthalt ist vorübergehender Natur.
Wenn Sie nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, aber einen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt haben (zum Beispiel als EU-Bürger oder Familienangehöriger) und nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, können Sie auf Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Die Zulassung ist dann möglich, solange noch Kursplätze verfügbar sind.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind, können Sie ebenfalls auf Antrag zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden.
Sie können bereits während eines laufenden Asylverfahrens zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie:
Sie können zur Kursteilnahme ferner zugelassen werden,
Hinweis: Eine Zulassung ist nicht möglich:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Hinweis: Sie können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen (gemeinsam mit der Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs).
Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent des geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen (Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) und des Tests „Leben in Deutschland“).
Antragstellung vor Beginn des Integrationskurses
Weiterführende Informationen:
Integrationskurse – Was ist das?
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Suche nach Integrationskursen vor Ort
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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