Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Beachten Sie hierzu bitte unsere aktuellen Öffnungszeiten (Ganz unten auf jeder Seite unserer Homepage).
Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Ansprechpartner:
Herr Volkmar Peter
Tel.: 06441 407-2400
Fax: 06441 407-2900
E-Mail:
volkmar.peter(at)lahn-dill-kreis.de
Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.
Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Deutsche Auslandsvertretungen
(Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Sie müssen zum Besitz der Waffen berechtigt sein, die Sie in den Europäischen Feuerwaffenpass eintragen lassen wollen.
§ 32 Waffengesetz (WaffG) - Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
§ 33 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) - Geltungsdauer ( 5 Jahre, zweimalige Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich)
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