Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.
Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben
die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.
Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:
Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: