Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.
Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Sie sind
(zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).
Als nahe Angehörige gelten:
Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers
Dauer: Maximal 10 Tage
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
29.02.2012
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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