Anbieter von Dienstleistungen können die gegenseitige Authentisierung mit der eID-Funktion in ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.
Ein Berechtigungszertifikat kann von Diensteanbietern aus Wirtschaft und Verwaltung auf 3 Wegen beantragt werden:
1. elektronisch mit der Client-Software CVPS
2. schriftlich per Post-Ident-Verfahren
3. durch persönliche Vorsprache
Der Antrag muss bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate eingereicht werden und wird hier geprüft. Im positiven Fall wird der Bescheid über das Ausstellen der Berechtigung zugestellt, im negativen Fall die Ablehnung bzw. Aufforderung zur Neubeantragung.
Nach Antragannahme wählt der Diensteanbieter aus Wirtschaft oder Verwaltung einen Berechtigungszertifikate-Anbieter ("Zertifizierer", BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate und schließt auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides dort einen Vertrag ab. Hierbei müssen die notwendigen Vereinbarungen zur Bereitstellung der Berechtigungszertifikate getroffen werden. Die Vertragsverhandlungen zwischen Diensteanbieter und Zertifizierer sollten frühzeitig beginnen, damit das Zertifikat rechtzeitig genutzt werden kann.
Gültigkeitsdauer eines Berechtigungszertifikates: 3 Jahre
Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Anforderungen an Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates nach § 21 PAuswG:
Fristen
1 - 2 Wochen
Bundesministerium des Innern, IT4
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