Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 47 - 49
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1800
Fax: 06441 407-1801
E-Mail:
info(at)awld.de
Webseite:
www.awld.de
Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch
13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Frank Dworaczek
Fax: 06441 407-1801
Tel.: 06441 407-1820
E-Mail:
awld(at)lahn-dill-kreis.de
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Mo. - Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
Mo., Di., Do.:
13:30 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Diehl
Interne Nummer: 251
Tel.: +49 2772 708-251
E-Mail:
l.diehl(at)herborn.de
Webseite:
Herborn.de
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Landesbehörden
keine
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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