Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
Das verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.
Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
Ihr Kontakt vor Ort
(Ehrenamts-Card)
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos.
Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.
Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen
Alle Vergünstigungen auf einen Klick
(Ehrenamts-Card)
Hessische Staatskanzlei
Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Gruppen sowie Initiativen können Vorschläge bei der jeweiligen Gemeinde einreichen, in denen sie Personen benennen, welche die E-Card erhalten sollen. Auch eine Selbstbewerbung ist möglich.
Von der Stadt Herborn erfolgt eine Sichtung der Anträge und die Bestätigung, dass die Person den Wohnsitz in der Stadt hat und dass keine Bedenken hinsichtlich der Vergabekriterien bestehen. Sind die Daten vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag an den Lahn-Dill-Kreis weiter geleitet.
Die Ehrenamts-Card wird mit der Post zugestellt.
Die Ausstellung einer Ehrenamts-Card kann über dieses Link https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB1.FD1&mode=cc&cc_key=Ehrenamtskarte online beantragt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag auszudrucken, auszufüllen und per Post an:
Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 39
35745 Herborn
oder per E-Mail an:
info@herborn.de
zu senden.
Die Ehrenamts-Card können Ehrenamtliche mit Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis erhalten, die sich durch ein überdurchschnittliches Engagement – mindestens fünf Stunden pro Woche – aktiv für das Gemeinwohl engagieren und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens einem Jahr vor Beantragung der E-Card ausgeübt worden sein und weiter bestehen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten, für die außer einer reinen Kostenerstattung eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld oder eine vergleichbare Zahlung geleistet wird, rechtfertigen keine Vergabe der E-Card. Personen, die sich in Wort oder Tat gegen die demokratische Grundordnung aussprechen oder entsprechend handeln, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen.
Die Stadt Herborn bestellt die personenbezogene E-Card über den Lahn-Dill-Kreis. Sie hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Eine erneute Beantragung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.
Bei vorzeitiger Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen hat der E-Card-Inhaber die Karte zurückzugeben.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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