Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle
Tel.: 06441 407-2001
Fax: 06441 407-1051
E-Mail:
aufsichts-kreisordnungsbehoerden(at)lahn-dill-kreis.de
Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 11:30 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner:
Frau Anne Simani-Kolb
Tel.: 02771 407-7220
Fax: 02771 407-8080
E-Mail:
kfz-zulassung(at)lahn-dill-kreis.de
Tel.: 06441 407-2510
Fax: 06441 407-2903
E-Mail:
elke.linsbauer(at)lahn-dill-kreis.de
Das Schleppen von Fahrzeugen ist in § 33 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Schleppen ist das Ziehen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs (Kfz), soweit nicht die Voraussetzungen des Abschleppens vorliegen (siehe "Bemerkungen"). Das Kfz wird als Anhänger betrieben.
In Einzelfällen kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung, die sogenannte Schleppgenehmigung, erteilt werden.
An das für Sie zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel).
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 511,00 Euro.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Ausnahmegenehmigung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass betriebsunfähige Kfz nicht durch einfache Reparaturarbeiten wieder in einen betriebsfähigen Zustand versetzt werden können.
Der örtliche Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist auf das Land Hessen und der Schleppvorgang auf eine Entfernung von maximal 250 km beschränkt.
Beim Schleppen gilt u. a.:
Das Abschleppen beinhaltet den Notbehelfsgedanken. D. h. das Kraftfahrzeug ist unvorhersehbar betriebsunfähig geworden und muss zur nächst gelegenen geeigneten Werkstatt oder zu einem anderen möglichst nah gelegenen geeigneten Bestimmungsort verbracht werden.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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