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Sprachauswahl inaktiv

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Ummeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Tel: +49 185 - 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)

Fax.: +49 185 - 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)

Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Welche Unterlagen werden benötigt?

Änderungsformular

Welche Gebühren fallen an?

Änderung: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen:

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01.2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Fachlich freigegeben durch

Südwestrundfunk Mainz (SWR)
redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa

Fachlich freigegeben am

17.02.2014

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • M
  • D
  • R
  • Deutschlandradio
  • Beitragsservice
  • Beitragspflicht
  • R
  • F
  • B
  • R
  • Z
  • D
  • F
  • H
  • R
  • W
  • D
  • Röffentlich-rechtlicher Rundfunk
  • Haushaltsabgabe
  • B
  • S
  • H
  • G
  • Fernsehen
  • S
  • W
  • R
  • Rundfunkbeitrag
  • Rundfunk
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • Dritte Programme
  • Hörfunk
  • G
  • E
  • Z
  • Fernsehgebühr
  • Fernsehgebührenbefreiung
  • N
  • D
  • R
  • Rundfunkgebühr
  • Radio
  • Rundfunkfinanzierung
  • A
  • R
  • D
  • Sozialhilfe
  • Fernseher
  • Gebühreneinzugszentrale