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Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin sind sie berechtigt den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Absolventen/Absolventinnen des Pharmaziestudiums an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt das HLPUG die Approbation in Form einer Urkunde.
In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.
Wenn Sie Ihre pharmazeutische Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Hessen bestanden haben und Ihren Apothekerberuf nun in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Die Approbation wird auf Antrag erteilt
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) - Abteilung II "Akademische Gesundheitsberufe".
Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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