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Tiermedizinische Fachangestellte / Tiermedizinischer Fachangestellter - Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen

Zuständigkeiten

Landestierärztekammer Hessen

Postfach 1409
65524 Niedernhausen

Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen

Fax: +49 6127 9075-23
Tel.: +49 6127 9075-0

Webseite: www.ltk-hessen.de
E-Mail: info(at)ltk-hessen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.

Der Beruf Tiermedizinischer Fachangestellter / Tiermedizinische Fachangestellte ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten Betrieb (tierärztliche Praxis oder Klinik) und Berufsschule statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Ausbildungsbeginn den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Dieser muss unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, das von der Landestierärztekammer Hessen geführt wird.

Teaser

Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Hessen.

Zuständige Stelle

Landestierärztekammer Hessen

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
  • Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.

 Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheini-gung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Der von beiden Vertragsparteien (bei Minderjährigen einschließlich gesetzliche Vertretung) unterschriebene Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung.
  • 2 Exemplare davon werden nach der Registrierung zurückgesandt (je 1 für den Ausbilder und die Auszubildenden).
  • bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse), formloser Antrag mit Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders
  • bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
  • Angaben zur Ausbildungspraxis gem. Merkblatt der Landestierärztekammer Hessen

Welche Gebühren fallen an?

Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Landestierärztekammer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.

Unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages)

Antragsfrist: 1 Woche

Bearbeitungsdauer

In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsgrundlage

  • Aktuelle Tarifvereinbarungen
  • Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.09.2023

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Tierärztin
  • Tierarzt
  • Tiere
  • Lehre
  • Ausbildung
  • T
  • F
  • A
  • Tierarztpraxis
  • Tiermedizinische Fachangestellte
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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