Landestierärztekammer Hessen
Postfach 1409
65524 Niedernhausen
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen
Fax: +49 6127 9075-23
Tel.: +49 6127 9075-0
Webseite:
www.ltk-hessen.de
E-Mail:
info(at)ltk-hessen.de
Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.
Der Beruf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten Betrieb (tierärztliche Praxis oder Klinik)und Berufsschule statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Ausbildungsbeginn den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Dieser muss unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, das von der Landestierärztekammer Hessen geführt wird.
An die Landestierärztekammer Hessen
Voraussetzungen sind:
Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.
Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Landestierärztekammer.
Unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages)
Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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