Landestierärztekammer Hessen
Postfach 1409
65524 Niedernhausen
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen
Fax: +49 6127 9075-23
Tel.: +49 6127 9075-0
Webseite:
www.ltk-hessen.de
E-Mail:
info(at)ltk-hessen.de
Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.
Der Beruf Tiermedizinischer Fachangestellter / Tiermedizinische Fachangestellte ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten Betrieb (tierärztliche Praxis oder Klinik) und Berufsschule statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Ausbildungsbeginn den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Dieser muss unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, das von der Landestierärztekammer Hessen geführt wird.
Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen.
Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Hessen.
Landestierärztekammer Hessen
Voraussetzungen sind:
Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheini-gung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.
Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Landestierärztekammer.
Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.
Unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages)
In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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