Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
An das Bundesverwaltungsamt - Referat II B 6 -
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:
Die Antragsformulare sind durch Verordnung vorgegeben.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
Weiterführende Informationen
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt die Adressen der deutschlandweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige bereit.
Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige
(Bundesverwaltungsamt)
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