Aufgrund von Arbeiten an unserem Telefonanschluss kann es heute zu Störungen in der Erreichbarkeit der Stadtverwaltung kommen.
Wir bitten um Verständnis!
Sie möchten ein Bauwerk, Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme oder andere Anlagen oder Geräte in der Nähe eines Flugplatzes errichten? Je nach Entfernung zu der Start- und Landebahn und den Flugsicherungseinrichtungen und abhängig von der Art und Höhe des Bauwerkes beziehungsweise der Anlage benötigen Sie eine luftrechtliche Genehmigung.
Die luftrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Anlagen durch ihre Höhe ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen oder zu Störungen der Flugsicherungsanlagen führen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
Hinweis: Benötigen Sie für die Errichtung des Bauwerkes eine Baugenehmigung, müssen Sie die luftrechtliche Genehmigung nicht gesondert beantragen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Landesluftfahrtbehörde innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens.
Sie müssen die luftrechtliche Genehmigung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
An das jeweils zuständige Regierungspräsidium (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Dem schriftlichen Antrag sind grundsätzlich beizufügen:
Einzelheiten teilt Ihnen die zuständige Behörde mit. Sie stellt gegebenenfalls auch ein Antragsformular zur Verfügung.
Die Gebühr beträgt mindestens 70,00 Euro und höchstens 5.000,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, jedoch mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Aufstellung/Errichtung des Objekts beziehungsweise der Objekte.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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