Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz werden für Personen durchgeführt, die nicht nur gelegentlich Zugang zu den nicht-öffentlichen Bereichen der Flughäfen haben sollen, z. B.
Die Überprüfung erfolgt auf Antrag. Die Kosten für die Überprüfung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit trägt der Arbeitgeber.
Der Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung ist beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main schriftlich zu stellen. Telefonische Anträge sind – ebenso wie Anträge per Mail – nicht möglich.
Zuständige Behörde in Hessen für die Überprüfung nach § 7 LuftSiG ist das Polizeipräsidium Frankfurt am Main – Luftsicherheitsbehörde.
Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite www.polizei.hessen.de (nach Zuverlässigkeitsüberprüfung Luftsicherheitsgesetz suchen).
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz
(Polizeipräsidium Frankfurt)
Die Anträge zum Download finden Sie ganz unten auf der Seite
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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