Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Das JKI bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die so genannte "Beschreibende Liste" ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.
Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der "Beschreibenden Liste" unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen. Für Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.
Das JKI bietet diese freiwilligen Prüfungen an:
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.
Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung die die "Beschreibende Liste" können Sie per Post einreichen:
Es gibt keine Voraussetzungen.
Für freiwillige Prüfungen reichen Sie diese Unterlagen ein:
Für die JKI-Anerkennung zusätzlich:
Für die Prüfung auf Eintragung in die "Beschreibende Liste":
Die Kosten für die freiwillige Prüfung richten sich nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Sie sind in der Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung) festgehalten. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Kostenrahmen für die Allgemeine Bearbeitung des Antrags: EUR 60,00 Euro – EUR 185,00
Kostenrahmen für Prüfung von Geräten:
Kostenrahmen für Prüfung von Geräteteilen:
Sie müssen keine Fristen einhalten.
- in der Regel 1 bis 2 Jahre
- maximal 6 Jahre
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Vertrauensniveau: substantiell
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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