Lahn-Dill-Kreis - 41.2 Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Fax: 06441 407-1050
Tel.: 06441 407-0
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Ansprechpartner:
Frau Bianca Agel
Tel.: 06441 407-1382
Fax: 06441 407-1386
E-Mail:
bianca.agel(at)lahn-dill-kreis.de
Wenn Ihr Kind von einer seelischen Behinderung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.
Es gibt sie in folgenden Formen:
Hinweis: Seelische Behinderungen können unter anderem als Folge folgender seelischer Krankheiten eintreten:
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, ob
Ausschlaggebend ist, ob es sich bei der auftretenden Störung tatsächlich um eine seelische Behinderung handelt. Das Jugendamt holt für die Klärung eine Stellungnahme von einer der folgenden Fachkräfte ein:
Aufgrund dieser Stellungnahme entscheidet das Jugendamt,
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Dort ist unter anderem festgelegt,
Hinweis: Die Dauer der Eingliederungshilfe hängt von der Schwere der seelischen Behinderung ab. Sie ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Hilfeplan aufstellen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche besteht, wenn
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.
Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend > Familienwegweiser>Kinder- und Jugendhilfe: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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