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Hilfe bei Notfällen im Ausland

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, so können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Vertretung wenden. Die deutschen Vertretungen können z.B. weiterhelfen, wenn Sie

  • Ihren Pass verloren haben,
  • in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
  • Opfer eines Gewaltverbrechens wurden, etc.

An wen muss ich mich wenden?

Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Telefonzentrale
Erreichbarkeit: täglich 24 Stunden

Tel.: +49 30 -1817-0
Fax: +49 30 -1817-3402
E-Mail: poststelle@diplo.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Hilfeleistung unterschiedlich, bitte klären Sie im Direktkontakt mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten.

Was sollte ich noch wissen?

Die deutschen Vertretungen können Hilfe nach dem Konsulargesetz leisten. Hier gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Für Notfälle außerhalb der regulären Dienstzeiten sind Bereitschaftsdienste eingerichtet.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen

 

Auslandsvertretungen
(Auswärtiges Amt)

Konsularischer Service
(Auswärtiges Amt)

Krisenvorsorgeliste
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt, Referat 040 (Krisenreaktionszentrum) und Referat 511

Fachlich freigegeben am

23.05.2013

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Kindesentzug
  • Inhaftierung
  • Diebstahl
  • Haftfall
  • Notfall im Ausland
  • Botschaft
  • Raub
  • Hilfe im Ausland
  • Kindesentführung
  • Generalkonsulat
  • Unfall
  • Vermisste
  • Notruf
  • Entführung
  • Geldverlust
  • Unglück
  • Festnahme
  • Todesfall
  • Passverlust