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Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 25.3 Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Schlosstraße 20
35745 Herborn

Tel.: 02771 407-7711

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Frau Nina Schneider

Tel.: 06441 407-7734
E-Mail: nina.schneider(at)lahn-dill-kreis.de

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Leistungsbeschreibung

Sommerzeit – Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Hinweis: Für gewerbliche Lebensmittelunternehmer gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften. Das heißt letztendlich, wenn regelmäßig auf Straßen- und Vereinsfesten Lebensmittel angeboten werden – z.B. weil der Besitzer einer Metzgerei oder einer Gaststätte auch über ein entsprechendes Standfahrzeug verfügt - unterliegen diese Unternehmer den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Näheres zu diesen gesetzlichen Anforderungen finden Sie in dem Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen

Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

An wen muss ich mich wenden?

An die für die Einhaltung der Hygienevorschriften: zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung

Liste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Hessen, Stand: 05.10.2021 (PDF / 71 KB)
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Was sollte ich noch wissen?

Achtung: Grundsätzlich muss jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich (z.B. Familienfest) hinausgeht, genehmigt werden. Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen

Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Lebensmittelhygiene
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.05.2014

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Verbraucherschutz
  • Lebensmittel
  • Festveranstaltung
  • Verbraucherinformation
  • Lebensmittelsicherheit
  • Lebensmittelüberwachung
  • Straßenfest
  • Straßenfeste
  • Fest
  • Hygienevorschriften
  • Veranstaltungen auf Straßen
  • VereinsfestÖffentliche Veranstaltungen
  • Lebensmittelrecht
  • Lebensmittelhygiene
  • Verbraucher
  • Hygiene
  • Kirchenfest
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