Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Auf Antrag (per Post, Online oder vor Ort) können Sie unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister erhalten.
Fahreignungsregister; Eintragung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fahreignungsregister; Löschung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
für Postweg:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Online-Antrag:
Service vor Ort:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
Di: 09:00 - 15:00 Uhr
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr
Do: 09:00 - 17:30 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 - 316 oder -0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650
Postweg:
Online:
vor Ort:
Keine
Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (PDF, 470 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Kraftfahrt-Bundesamt)
Online-Antrag
(Kraftfahrt-Bundesamt)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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