Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Mo. - Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
Mo., Di., Do.:
13:30 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner:
Frau Becht
Interne Nummer: 252
Webseite:
Herborn.de
Für den Schutz von Jugendlichen gelten folgende Vorschriften:
Alkoholische Getränke:
Rauchen:
Medien
Abendveranstaltungen / Disco
Kinofilme und Trägermedien - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Erziehungsbeauftragte Person kann jede Person über 18 Jahren sein, die auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Vereinbarung mit den Eltern getroffen wurde, die im Zweifelsfall nachzuweisen ist. Die Schriftform ist hierbei sinnvoll. Die Vereinbarung sollte nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung beinhalten.
Eine solche Vereinbarung ist sinnvoll, wenn beispielsweise Geschwister oder unterschiedlich alte Freunde eine gemeinsam Veranstaltung besuchen wollen.
Weiterführende Informationen:
Schaubild Jugendschutzvorschriften zum Thema Alkohol
(„Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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