Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611
E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar(at)rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.
Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.
Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.
Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.
Über rechtliche Fragen zum Ferienjob berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht
Servicezeiten:
Mo 08:00 - 20:00 Uhr
Di 08:00 - 20:00 Uhr
Mi 08:00 - 20:00 Uhr
Do 08:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: +49 30 221911-004 (Bürgertelefon)
E-Mail: info(at)bmas.bund.de
Internet: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html
Barrierefreier Zugang:
Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
Gebärdentelefon über ISDN-Bildtelefon:
+49 30 188080-805
Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: +49 30 221911-016 (Video)
Fax: +49 30 221911-017
E-Mail: info.gehoerlos(at)bmas.bund.de
Für Ausnahmeregelungen: die Gewerbeaufsichtsämter
Mindestalter: 13 Jahre
ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):
mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):
ab 18 Jahren
Weiterführende Informationen:
Broschüre des BMAS “Klare Sache – Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung" mit Bestell- und Download-Möglichkeit
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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