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Ortsgericht

Zuständigkeiten

Fachdienst - Allgemeine Verwaltung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Michelle Flick
Zimmernummer: 211

Tel.: 02772 708-208
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: m.flick(at)herborn.de

Frau Helena Meier
Zimmernummer: 211

Fax: 02772 7089214
Tel.: 02772 708214
Webseite: Stadt Herborn
E-Mail: h.meier(at)herborn.de

Herr Marco Klingelhöfer

Tel.: 02772 708-245
Fax: 02772 708-9245
E-Mail: m.klingelhoefer(at)herborn.de
Webseite: http://www.herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

Bemerkungen

siehe auch:

Broschüre Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)
(Hessisches Ministerium der Justiz)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

05.02.2016
Spezielle Hinweise

Das Stadtgebiet Herborn ist in vier Ortsgerichtsbezirke eingeteilt:

  • Ortsgericht Herborn I: zuständig für die Stadtteile Herborn und Burg

  • Ortsgericht Herborn II: zuständig für den Stadtteil Seelbach

  • Ortsgericht Herborn III: zuständig für die Stadteile Amdorf, Schönbach und Uckersdorf

  • Ortsgericht Herborn IV: zuständig für die Stadtteile Guntersdorf, Hirschberg, Hörbach und Merkenbach

Die Zusammensetzung und die Kontaktdaten zu den jeweiligen Ortsgerichten finden Sie unter der Rubrik "An wen muss ich mich wenden?".

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Ortsgericht in Verbindung.

Spezielle Hinweise

Welche Gebühren anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Ortsgericht in Verbindung.

Rechtsgrundlage

Hessisches Ortsgerichtsgesetz

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Hilfsbehörde
  • Ehrenbeamte
  • Feldgerichte i
  • Ehrenbeamtinfreiwillige Gerichtsbarkeit
  • Schätzungsämter
  • Justiz
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