Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne. Solche Abfälle sind zum Beispiel:
Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich (wie Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle, Altkleider) können Sie meist getrennt entsorgen.
Die Einzelheiten der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne (z.B. Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen, Gebühren) werden durch die Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde / Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes festgelegt.
Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde / Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.
Die meisten Kommunen geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Für die Abholung der Restmülltonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde / Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.
Die Höhe der Abfallgebühren wird in kommunalen Satzungen festgelegt. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Stadt bzw. dem Abfallzweckverband.
die jeweilige örtliche Abfallsatzung
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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