Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Den Haushaltsscheck müssen Sie ausfüllen, wenn Sie eine Haushalts-oder andere Hilfe für den privaten Haushalt auf Minijob-Basis an- oder abmelden möchten. Änderungen der Beschäftigungsdaten werden ebenfalls im Haushaltsscheckverfahren an die Minijob-Zentrale gemeldet.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber die wesentlichen Daten zu der Beschäftigung im privaten Haushalt. Auf dieser Grundlage berechnet die Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Sie zieht diese Abgaben per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto ein. Die Minijob-Zentrale übernimmt auch die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge sowie die Weiterleitung der Pauschsteuer an das Finanzamt.
Familienangehörige als Haushaltshilfe:
Halbjahresscheck:
Änderungsscheck:
Meldungen und Bescheinigungen:
Haushaltsscheck-Rechner:
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese per Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Den Haushaltsscheck können Sie schriftlich ausfüllen oder online abschicken. Bei der schriftlichen Ausfüllung hilft die Minijob- Zentrale auch durch telefonische Aufnahme der Daten und Übersendung des ausgefüllten Haushaltsschecks.
Wenn Sie den Haushaltscheck schriftlich ausfüllen:
Bei der schriftlichen Anmeldung können Sie telefonische Hilfe erhalten:
Wenn Sie den Haushaltscheck online machen möchten:
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe wird von der Deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung vergeben. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, sind im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der oder des Beschäftigten einzutragen.
Die Betriebsnummer für den privaten Haushalt wird bei der ersten Anmeldung von der Mini-Jobzentrale dem Privathaushalt mitgeteilt und ist jeweils zur eindeutigen Identifizierung des Arbeitgebers im Haushaltsscheck einzutragen.
Die Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens setzt voraus, dass
Es fallen keine Kosten an.
Fälligkeitstermine für Haushalte:
Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:
Die Bearbeitungsdauer beträgt 14 Tage bis 1 Monat.
Ein Widerspruch ist möglich. Einzelheiten sind im Rechtsbehelf des Bescheides erläutert.
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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