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Berufsausübung hauptberuflicher Werkfeuerwehrangehöriger im gehobenen Werkfeuerwehrdienst (Zugführertätigkeit)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einer deutschen Werkfeuerwehr als Zugführerin oder Zugführer tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit müssen Sie schriftlich bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule einreichen.

Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.

Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen.

An wen muss ich mich wenden?

An die
Hessische Landesfeuerwehrschule
Heinrich-Schütz-Allee 62
34134 Kassel

Voraussetzungen

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie

  • nachweislich einen Bachelor- oder einen als gleichwertig anerkannten Studiengang in einer Fachrichtung, die für den Feuerwehrberuf geeignet ist, erfolgreich abgeschlossen haben,
  • eine mindestens zweijährige Ausbildung bei einer Berufs- oder hauptberuflichen Werkfeuerwehr absolviert haben,
  • wegen der erforderlichen Sicherheit im Einsatz nach deutschen Sicherheitsstandards ausgebildet wurden,
  • in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Feuerwehrberufs geeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
  • eine einschlägige Prüfung absolviert haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnisse (z.B. Prüfungszeugnisse) über die Abschlussprüfungen,
  • den Ausbildungsnachweis mit detaillierten Angaben über die Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat,
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden.

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen 4-6 Wochen.

Rechtsgrundlage

Werkfeuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung (PDF)
Angebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport

Was sollte ich noch wissen?

  • allein die Tätigkeit bei einer Berufs- oder Werkfeuerwehr genügt nicht,
  • allein der Abschluss in einem einschlägigen Studiengang genügt nicht,
  • auf den Nachweis der Ausbildung über die erforderlichen Sicherheits- und Ausbildungsstandards ist zu achten,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind wegen der Kommunikation im Einsatz unbedingt erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.

Fachlich freigegeben am

23.03.2016

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: