Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
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Der Arbeitgeber hat im Rahmen des als Regelkreis angelegten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz), die Prozessschritte der Maßnahmenableitung und -umsetzung zur Veränderung psychischer Belastungsfaktoren durchzuführen.
Es empfiehlt sich, die Maßnahmen zur Veränderung der psychischen Belastungen aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung und dem sozialen Gefüge im Dialog mit Beschäftigten und Führungskräften zu erarbeiten, um die Akzeptanz zu erhöhen. Bestehende Gremien sind einzubeziehen und die abgeleiteten Maßnahmen mit den gesetzlichen Grundlagen abzugleichen.
Mögliche Auswahlkriterien für Maßnahmen sind: Ursachenbezogenheit, Wirksamkeit, Praktikabilität, Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention, Kostenneutralität, schnelle Umsetzbarkeit. Dabei gilt: „auch kleine Schritte können wirksame Verbesserungen erzielen“. Arbeitsorganisatorische Veränderungen sollten durch Schulung oder Unterweisung begleitet werden, um Unsicherheiten und Überforderung zu vermeiden.
Das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung berät Sie hessenweit zum methodischen Vorgehen der Maßnahmenableitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Gesprächen, schließt aber auch Impulsreferate und Vorträge in Unternehmen mit ein. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.
Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)
Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 25.2
Claudia Flake
Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.
Die Beratung im Rahmen der behördlichen Überwachungsaufgabe ist gebührenfrei.
Arbeitsschutzgesetz
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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