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Fördermittel für Sportangebote mit und für Flüchtlinge beantragen

Leistungsbeschreibung

Sport ist hervorragend geeignet, einen Beitrag zu Integration zu leisten. Diese integrative Kraft des Sports und die Chancen, die dieser vor Ort bietet, werden im Rahmen des Förderprogramms „Sport und Flüchtlinge“ unterstützt.

Verfahrensablauf

Interessierte Vereine und Institutionen, die Sportangebote für Flüchtlinge unterbreiten,  wenden sich zunächst an ihre Stadt/Gemeinde, da im Rahmen des Förderprogramms ausschließlich Städte und Gemeinden einen Antrag auf Förderung stellen können. Die Fördermittel können jedoch an Sportvereine sowie Institutionen, die Sportangebote für Flüchtlinge unterbreiten, weitergeleitet werden.

Die Gemeinde stellt einen Antrag ( Antragsformular: https://innen.hessen.de/sport/sport-und-fluechtlinge), auf welchem u.a. die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in der Gemeinde zum Antragszeitpunkt angegeben werden muss. Des Weiteren meldet sie mindestens einen sogenannten „Sport-Coach“.

Die Gemeinde sendet den Antrag an die Sportjugend Hessen. Diese nimmt eine erste Prüfung des Antrags vor und leitet den Antrag an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weiter, sobald der Sport-Coach zu einer speziell auf die Arbeit mit Flüchtlingen ausgerichteten Schulung angemeldet ist.

Der entsprechende Förderbescheid wird durch HMdIS an die Gemeinde versandt, die in Eigenregie über die Verteilung der Fördermittel entscheidet.

An wen muss ich mich wenden?

An ihre Gemeinde mit dem Hinweis auf das Landesprogramm „Sport und Flüchtlinge“.

Ansprechpartner für das Landesprogramm:
Volker Rehm, Sportjugend Hessen, 069-6789-245,
Sport-Coach@sportjugend-hessen.de

Voraussetzungen

In der Gemeinde müssen mindestens 40 Flüchtlinge untergebracht sein. Gemeinden, die weniger als 40 Flüchtlinge untergebracht haben, können in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam einen Antrag stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterzeichnetes Antragsformular
  • Anmeldung Sport-Coach zur Schulung

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist 01.10.2016

Bearbeitungsdauer

Sobald der Sport-Coach zur Schulung angemeldet wurde, leitete die Sportjugend Hessen den Antrag an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weiter. Hier ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. drei bis vier Wochen zu rechnen.

Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid kann die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Interesse haben, sich als Sport-Coach im Rahmen des Förderprogramms zu engagieren, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an Volker Rehm, Sportjugend Hessen, sport-coach(at)sportjugend-hessen.de, 069-6789-245.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: