Fachdienst - Allgemeine Verwaltung
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Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
https://innen.hessen.de/sites/default/files/HMdIS/antrag_zuwendung_sportstaettenbau.pdf
https://innen.hessen.de/sites/default/files/HMdIS/checkliste_antragsunterlagen.pdf
Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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