Wegen der engen Verflechtungen zwischen Hessen und dem Vereinigten Königreich begleitet die Hessische Landesregierung den gesamten Prozess rund um den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union durch eine Brexit-Arbeitsstruktur. Das Ziel ist es, bestehende Ressourcen so zu bündeln, dass kurzfristige Lösungen für Brexit-bezogene Risiken gefunden werden und kompetente Ansprechpartner für zentrale Fragen zur Verfügung stehen.
Der Brexit hat Auswirkungen auf viele Lebensbereiche in Hessen. Diese betreffen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen und andere Institutionen.
Bereits zum 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich auf der Basis des verhandelten Austrittsabkommens aus der Europäischen Union ausgeschieden. Vereinbart war eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020. Am 31. Dezember hat sich mit der Beendigung der Übergangsphase der finale Austritt vollzogen. Nur wenige Tage vor dem Ablauf der Frist ist die Europäische Union mit dem Vereinigten Königreich zu einem Handels- und Kooperationsübereinkommen, einem Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Sicherheit, sowie einem Abkommen zur Informationssicherheit gelangt.
Das Abkkommen wurde am 28. April 2021 vom Europäischen Parlament ratifiziert. Damit sind die weitreichenden Veränderungen dauerhaft in Kraft.
Die Brexit-Arbeitsstruktur hat zahlreiche Hinweise zu verschiedenen Themenbereichen zusammengestellt, um so umfassend wie möglich über die Auswirkungen des Brexit zu informieren.
Angesichts der Komplexität des Themas werden sie bei Bedarf erweitert, ergänzt und korrigiert.
Eine eigens eingerichtete Stabsstelle in der Hessischen Staatskanzlei koordiniert alle Aktivitäten der Arbeitsstruktur.
Die Leiterin, Frau Nadja Hallert, ist erreichbar unter: nadjarafaela.hallert(at)stk.hessen.de; +49 611 32-113867
Die folgenden Ansprechpersonen sind außerdem Teil der Arbeitsstruktur und stehen Ihnen und Ihren Organisationen bei Ihren individuellen Fragestellungen zur Verfügung:
Leitung Themengruppe I
Dr. Stephan Bredt, Tel.: 0611 815 2052, E-Mail stephan.bredt@wirtschaft.de
Abteilung Wirtschaftsordnung, Finanzdienstleistungen, Börsen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Dr. Mandy Pastohr, Tel.: 0611 815 2340, E-Mail mandy.pastohr@wirtschaft.hessen.de
Abteilung Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologische Innovation
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Leitung Themengruppe II
Matthias Schenk, Tel.: 0611 32 132260, E-Mail matthias.schenk@hmdf.hessen.de
Abteilung Steuern, Abgaben und Finanzmarktrecht
Hessisches Ministerium der Finanzen
Leitung Themengruppe III
Friedrich von Heusinger, Tel.: 0032 2 739 5959, E-Mail friedrich.vonheusinger@lv.bruessel.hessen.de
Vertretung des Landes Hessen bei der EU
Anfragen zu den Auswirkungen des Brexit und den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sind kostenfrei.
Die EU-Kommission hat bisher drei Mitteilungen über die aus ihrer Sicht notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere für einen harten Brexit vorgelegt. Für Unternehmen und andere Organisationen gibt es 88 Handreichungen.
Auch Bundesministerien stellen auf ihren Webseiten Informationen zur Verfügung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Hinweise der Hessischen Brexit Arbeitsstruktur nach Themenbereichen gegliedert
Hessische Staatskanzlei
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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