Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
buergerbuero(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Frau Cankat
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-255
E-Mail:
a.cankat(at)herborn.de
Webseite:
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Tel.: 02772 708-257
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax
)
E-Mail:
k.nickel(at)herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-430
E-Mail:
a.rademacher(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Tel.: 02772 708-431
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
j.steitz(at)herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-254
E-Mail:
v.thiele(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
22€ zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50€ beziehungsweise 60,00€.
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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