Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
Postfach 2913
65019 Mainz-Kastel
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle(at)hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP
Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.
Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.
Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.
Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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