Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2 / 2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3219-0
Fax: +49 611 32719-3700
E-Mail:
poststelle(at)hsm.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration - Abteilung III "Arbeit"
Sonnenberger Straße 2 / 2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3219-3495
E-Mail:
tarifregister(at)hsm.hessen.de
Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Im Tarifregister werden alle Tarifverträge gesammelt und registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Bundes oder jeweiligen Landes abgeschlossen wurden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere öffentliche Einrichtungen erteilt. Darüber hinaus können Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten.
Das Tarifregister erteilt Auskünfte:
Außerdem besteht nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.
Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden Tarifverträge in der Regel nicht weitergegeben bzw. übersandt.
Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder führen sogenannte Tarifregister. Die Tarifregister sind öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen zu erhalten.
Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage über das Onlineantragsformular wird die gewünschte Auskunft auf telefonischen Weg erteilt.
Ebenfalls ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Einsichtnahme vor Ort möglich.
Die Einsichtnahme oder Auskunft ist einzuschränken oder zu verwehren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betreffende Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet.
Tarifregister des Landes Hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Abteilung III „Arbeit“
Referat III 7
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden
E-Mail: tarifregister(at)hsm.hessen.de
Telefon: 0611/ 32 19 34 95
Die Auskunft aus dem Tarifregister ist kostenlos.
1 Woche (durchschnittliche Bearbeitungsdauer).
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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