Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
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E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar(at)rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.
Bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung führen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen zugelassen werden.
Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).
Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.
Antrag mit folgenden Angaben
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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